Feuerlöscher überprüfen lassen und Wartung von Feuerlöschern in Österreich
Im Brandfall muss es schnell und reibungslos gehen. Einwandfrei funktionierende Feuerlöscher, Brandschutzanlagen und vorbeugende Brandschutzmaßnahmen können Leben retten. Damit Sie sich auf Ihr Brandschutzkonzept verlassen können, sollten Sie Brandschutzanlagen sowie Feuerlöscher regelmäßig überprüfen lassen. Bei der Wartung von Feuerlöschern gelten die ÖNORM 1053 und die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften.
Brandschutzanlagen und Feuerlöscher überprüfen zu lassen, rettet nicht nur Leben, es dient auch zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes. Die CRISU Brandschutztechnik GmbH aus Österreich verfügt ausschließlich über Servicetechniker, die gemäß ÖNORM 1053 zertifizierte Sachkundige sind. Jeder nach ÖNORM 1053 zertifizierte Sachverständige ist im Besitz eines Lichtbildausweises der staatlich akkreditierten Prüfstelle. Dort ist auch seine Zertifizierungsnummer angeführt.
Jederzeit sicher fühlen nach unseren Wartungsarbeiten
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen gesetzlich alle 2 Jahre erfolgen, sofern Sonderregelungen davon nicht abweichen. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Protokoll dokumentiert.
Nach bestandener Prüfung erhält jeder Feuerlöscher eine eigene Prüfplakette, die eine einwandfreie Funktion bestätigt. Nach der Wartung können Sie das sichere Gefühl haben, im Falle eines Brandes bestens vorbereitet zu sein und vorgebeugt zu haben. Die Prüfplakette bestätigt dies sichtbar. Als Profis stehen wir den Brandschutzbeauftragten von Unternehmen und Behörden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem bieten wir Seminare im Bereich des Brandschutzes an.
Vom Brandschutzexperten Feuerlöscher überprüfen lassen
Die alle 2 Jahre stattfindende Wartung von Brandschutzanlagen und Feuerlöschern ist in mehreren Gesetzesvorlagen vorgeschrieben. Besonders in Unternehmen und Wohnanlagen achtet der Gesetzgeber auf eine ausreichende Deckung von Brandschutzmaßnahmen.
So sieht das ASchG § 25 vor, dass jeder Arbeitgeber vorbeugende Maßnahmen treffen muss, um im Falle eines Brandes die Gesundheit seiner Arbeitnehmer nicht zu gefährden.
Eine ausreichende Menge an Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldern und Alarmanlagen sind erforderlich. Gleichzeitig müssen die Feuerlöscher gut sichtbar, leicht zugänglich und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Die AstV § 42 sieht vor, dass stationäre Löschanlagen mindestens jedes zweite Kalenderjahr, jedoch spätestens nach 27 Monaten von einer dazu berechtigten fachkundigen Person ordnungsgemäß auf ihren Zustand geprüft werden. Jede Arbeitsstätte muss über geeignete Feuerlöscher in entsprechender Anzahl verfügen.
Ebenfalls schreiben der Baubescheid für Unternehmen und Wohnhausanlagen sowie die Versandbehälterverordnung die regelmäßige Wartung von Feuerlöscheinrichtungen vor.
Sie haben Interesse an einer regelmäßigen Wartung durch unsere zertifizierten Sachverständigen? Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne zu unseren Leistungen und besuchen Sie vor Ort im Raum Österreich!